Anmeldeprozedere

Für unsere SchülerInnen:

  1. In der ersten Lehrgangswoche teilt der/die AWL-LehrerIn die Anmeldeformulare aus und bespricht diese mit den SchülerInnen.
    Es wird für alle Bundesländer das Tiroler Formular verwendet, die WK-Tirol bemüht sich um die Delegationen.
    Dem Antrag ist die Kopie des Lehrvertrags beizulegen.

    WICHTIGE HINWEISE:
    Gem. §23 Abs. 2a BAG können Lehrlinge, die die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben, bereits ab Beginn ihres letzten Lehrjahres die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung beantragen und zur Lehrabschlussprüfung antreten, wenn der Lehrberechtigte der vorzeitigen Ablegung der Lehrabschlussprüfung zustimmt oder das Lehrverhältnis einvernehmlich vorzeitig aufgelöst wurde oder vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit geendet hat.
    ACHTUNG:
    Gem. §14 Abs. 2e BAG endet das Lehrverhältnis automatisch, wenn der Lehrling die Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, wobei die Endigung des Lehrverhältnisses mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung abgelegt wird, eintritt (Achtung! Gilt nicht bei DOPPELLEHREN!).
    Das Ende der Lehrzeit hat zur Folge, dass mit darauffolgendem Montag die Behaltepflicht zu laufen beginnt und der Lehrling auch als Facharbeiter bzw. Angestellter zu entlohnen ist.

     
  2. AWL-LehrerIn setzt einen Termin am Ende der 2. Lehrgangswoche fest. Der/Die KlassensprecherIn sammelt bis dahin die Anträge ein und gibt sie im Sekretariat ab, wir leiten diese geschlossen an die WK-Tirol weiter.
    SchülerInnen, die den Antrag nicht abgeben, sind selbstverantwortlich!

     
  3. Wir bekommen die Einladungen für die Augenoptiklehrlinge zur Prüfung in die Schule und verteilen diese an die SchülerInnen. Die Einladung der HörgeräteakustikerInnen und BerufsfotografInnen wird den Lehrlingen persönlich zugesandt.
     
  4. Unser Sekretariat informiert die WK-Tirol über den negativen Erfolg unserer SchülerInnen. (“Nicht bestanden” hätte die theoretische Prüfung zur Folge!)
     
  5. Das Fachgespräch und die Prüfarbeit finden in der Wirtschaftskammer in Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 statt.
    Es besteht die Möglichkeit, soweit Platz vorhanden ist, in unserem Lehrlingsheim zu übernachten. Bitte unbedingt 2 Wochen vorher telefonisch anmelden.