Anmeldeprozedere

LAP-Anmeldung

WICHTIGE HINWEISE:

Gem. §23 Abs. 2a BAG können Lehrlinge, die die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben, bereits ab Beginn ihres letzten Lehrjahres die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung beantragen und zur Lehrabschlussprüfung antreten, wenn der Lehrberechtigte der vorzeitigen Ablegung der Lehrabschlussprüfung zustimmt oder das Lehrverhältnis einvernehmlich vorzeitig aufgelöst wurde oder vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit geendet hat.

ACHTUNG:

Gem. §14 Abs. 2e BAG endet das Lehrverhältnis automatisch, wenn der Lehrling die Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, wobei die Endigung des Lehrverhältnisses mit Ablauf der Woche, in der die Prüfung abgelegt wird, eintritt (Achtung! Gilt nicht bei DOPPELLEHREN!).

Das Ende der Lehrzeit hat zur Folge, dass mit darauffolgendem Montag die Behaltepflicht zu laufen beginnt und der Lehrling auch als Facharbeiter bzw. Angestellter zu entlohnen ist.

 

Zum Ablauf

In den ersten Stunden des AWL-Unterrichts der 3. Klasse werden die wichtigsten aktuellen Informationen und das Anmeldeprozedere zur Lehrabschlussprüfung besprochen. Die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung hat online unter www.tirol-pruefung.at zu erfolgen. Dies ist prinzipiell im letzten Turnus der Berufsschule ausreichend (siehe Infoblatt der WKO in der Anlage). Eine Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung ist vor Abschluss der 4. Klasse möglich. Sollte dies der Fall sein, dann im Feld Abschluss Berufsschule „Berufsschule noch nicht abgeschlossen“ vermerken.

Sie müssen sich mit Ihrer Email-Adresse registrieren, ein Passwort vergeben und können sich dann zur Lehrabschlussprüfung anmelden. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine automatische Bestätigung. Bitte fügen Sie unbedingt den Lehrvertrag hinzu.

Die Prüfungstermine werden nach Berufsschul- und Lehrzeitende fixiert und 3-5 Wochen vorher per Email versandt. Bitte kontrollieren Sie Ihren Spamordner! Zusätzlich bekommen Sie auch noch eine Erinnerungs-SMS. Geben Sie also immer eine aktuelle Mailadresse und Telefonnummer an!

Bei einem vorzeitigen Antritt zur Lehrabschlussprüfung sind das Einverständnis des Lehrbetriebes (siehe Formular) und der positive Abschluss der Berufsschule notwendig. Die Einverständniserklärung ist mit der Onlineanmeldung einzureichen, das Abschlusszeugnis der Berufsschule kann nachgereicht werden.

Grundsätzlich ist ein vorzeitiger Antritt zur Lehrabschlussprüfung höchstens 6 Monate vor Lehrzeitende und nur bei freien Plätzen möglich!

Unser Sekretariat informiert die WK-Tirol über den negativen Erfolg unserer SchülerInnen. (“Nicht bestanden” hätte die theoretische Prüfung zur Folge!)

Das Fachgespräch und die Prüfarbeit finden in der Wirtschaftskammer in Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 statt.