Lehrberufe

Hier finden Sie Informationen zu unseren Lehrberufen:

Fotografie

Augenoptik

Hörgeräteakustik

Augenoptik und Hörgeräteakustik

Im Berufsausbildungsgesetz findet man 7 Möglichkeiten einen Beruf zu erlernen:

  1. Lehre
  2. überbetriebliche Lehrausbildung nach § 30 BAG
  3. überbetriebliche Lehrausbildung nach § 30b BAG Abs. 1 – 4
  4. überbetriebliche Lehrausbildung nach § 30b BAG Abs. 5
    FAI 
    (Facharbeiterausbildungsinitiative, ab 20. Lebensjahr)
  5. außerordentliche/r Schüler/in
    (Schulgeld muss selbst bezahlt werden)
  6. überbetriebliche integrativen Berufsausbildung mit einer gegenüber der regulären Lehrzeit verlängerten Ausbildungszeit
    (8c i.V.m. § 8b Abs. 1 BAG)
  7. überbetriebliche integrativen Berufsausbildung zum Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation
    (§ 8c i.V.m § 8b Abs. 2 BAG)