
Lehrberufe
Hier finden Sie Informationen zu unseren Lehrberufen:
Berufsfotografie
Augenoptik
Augenoptik und Hörgeräteakustik
Hörgeräteakustik
Im Berufsausbildungsgesetz findet man 7 Möglichkeiten einen Beruf zu erlernen:
Lehre
überbetriebliche Lehrausbildung nach § 30 BAG
überbetriebliche Lehrausbildung nach § 30b BAG Abs. 1 – 4
überbetriebliche Lehrausbildung nach § 30b BAG Abs. 5 – FAI (Facharbeiterausbildungsinitiative, ab 20. Lebensjahr)
außerordentliche/r Schüler/in(Schulgeld muss selbst bezahlt werden)
überbetriebliche integrativen Berufsausbildung mit einer gegenüber der regulären Lehrzeit verlängerten Ausbildungszeit (8c i.V.m. § 8b Abs. 1 BAG)
überbetriebliche integrativen Berufsausbildung zum Erwerb einer beruflichen Teilqualifikation (§ 8c i.V.m § 8b Abs. 2 BAG)