Das Land NÖ, Arbeitnehmerförderung, unterstützt unter gewissen Voraussetzungen NÖ Lehrlinge im Rahmen der „NÖ Lehrlingsförderung“. Diese beinhaltet u.a. die „Mobilitätsförderung“ (Unterstützung der Fahrtkosten zwischen Wohn- und Lehr-/Berufsschulort) und die „Begabtenförderung“ (Unterstützung für Lehrlinge, die Berufsschulzeugnisse mit ausschließlicher Benotung „Sehr gut“ aufweisen).
Die geltenden Richtlinien sind seit 1.1.2014 in Kraft.